Schiedsgutachten

Die meisten von Ihnen stehen jetzt an der Stelle, dass Sie ein langes und kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden möchten. Nach einer Einigung möchten Sie einen Schlussstrich unter das Bauvorhaben ziehen und mit Ihren Bauherren auf eine faire und respektvolle Art getrennte Wege gehen? 

Dann kann das Schiedsgutachten für Sie wie aber auch für Ihren Auftraggeber eine bedeutend schnellere und kostengünstige Art, als ein Gerichtsverfahren sein, Ihren Streit auf eine zielorientierte Weise niederzulegen. 

Hierfür bedarf es zunächst einmal den Willen Ihrerseits wie aber auch den Ihres Auftraggebers. Sind Sie sich einig, den Streit außergerichtlich durch ein Schiedsgutachten lösen zu lassen, ist es im nächsten Schritt zwingend notwendig dieses vertraglich zu vereinbaren. In diesem Vertrag vereinbaren Sie und Ihr Auftraggeber, dass beide Parteien das Ergebnis des Schiedsgutachtens, vollumfänglich und verbindlich, gegen sich gelten lassen. Die strittigen Punkte werden innerhalb des Vertrages vereinbart, sowie der öffentlich vereidigte und bestelle Sachverständige, auf den man sich geeinigt hat, aufgeführt. 

Nachfolgend beauftragen Sie wie auch Ihr Auftraggeber, gemeinsam und innerhalb eines Auftrages, den zuvor aufgeführten Sachverständigen mit der Erstellung eines Schiedsgutachtens auf Grundlage, der zuvor definierten strittigen Punkten. 

Nachdem der Schiedsgutachtervertrag geschlossen ist, nehme ich für Sie die Arbeit auf. Es werden die zuvor getroffenen Vereinbarungen geprüft, die Arbeiten werden in einem Vor-Ort-Termin genauestens überprüft und ein Schiedsgutachten, welches mit einem Schiedsspruch endet, angefertigt. 

Wenn Sie Ihre Streitigkeiten mit Ihrem Auftraggeber auf eine kostengünstige, schnelle und dennoch zielführende Weise lösen möchten, dann kontaktieren Sie mich.

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Ron Achteresch
Ron Achteresch
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