Schiedsgutachten

In vielen Fällen ist das Baurecht kein Bestandteil der privaten Rechtsschutzversicherung. Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, könnten Sie hohen Kosten und auch ein langes Gerichtsverfahren vermeiden. 

Dann kann das Schiedsgutachten für Sie wie aber auch für Ihren Auftragnehmer eine bedeutend schnellere und kostengünstige Art sein, Ihren Streit auf eine zielorientierte Weise niederzulegen. 

Hierfür bedarf es zunächst einmal den Willen Ihrerseits wie aber auch den Ihres Auftragnehmers. Sind Sie sich einig, den Streit außergerichtlich durch ein Schiedsgutachten lösen zu lassen, ist es im nächsten Schritt zwingend notwendig dieses vertraglich zu vereinbaren. In diesem Vertrag vereinbaren Sie und Ihr Auftragnehmer, dass beide Parteien das Ergebnis des Schiedsgutachtens, vollumfänglich und verbindlich, gegen sich gelten lassen. Die strittigen Punkte werden innerhalb des Vertrages vereinbart sowie der öffentlich vereidigte und bestelle Sachverständige, auf den man sich geeinigt hat, aufgeführt. 

Nachfolgend beauftragen Sie wie auch Ihr Auftragnehmer, gemeinsam und innerhalb eines Auftrages, den zuvor aufgeführten Sachverständigen mit der Erstellung eines Schiedsgutachtens auf Grundlage, der zuvor definierten strittigen Punkten. 

Nachdem der Schiedsgutachtervertrag geschlossen ist, nehme ich für Sie die Arbeit auf. Es werden die zuvor getroffenen Vereinbarungen geprüft, die Arbeiten werden in einem Vor-Ort-Termin genauestens überprüft und ein Schiedsgutachten, welches mit einem Schiedsspruch endet, angefertigt. 

Wenn Sie Ihre Streitigkeiten mit Ihrem Auftragnehmer auf eine kostengünstige, schnelle und dennoch zielführende Weise lösen möchten, dann kontaktieren Sie mich. 

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Ron Achteresch
Ron Achteresch
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