Welche Toleranzen bei zementären Fugen in Fliesenbelägen sind hinnehmbar, welche sind unvermeidbar?

Bei Abnahme des Gewerkes, im Zuge der Verlegearbeiten oder nach Rechnungsstellung ein häufig diskutiertes Thema: Die zementäre Fuge im Fliesenbelag. Hierbei fungieren sowohl die ausgewählte Fugenbreite des Verlegers als auch eine optische Ungleichmäßigkeit im Gesamtbild aller Fugen des Belages für  regelmäßige Diskussionsanstöße.

In der Beurteilung werden verschiedene Regelwerke zur Beurteilung hinzugezogen, wie beispielsweise die DIN ATV 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“.

Zunächst einmal gilt es festzustellen, ob eine Fugenbreite im Vorfeld der ausgeführten Verlegearbeiten zwischen dem Fliesenleger und Bauherren vereinbart wurden. Ist dies nicht der Fall, so regelt beispielsweise die oben genannte Norm, dass  je nach Größe des Formates und Qualität der keramischen Fliese eine technisch notwendige Fugenbreite von 2-8 mm zu wählen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass keramische Fliesen nicht immer exakt maßhaltig, gradlinig und rechtwinklig sind, müssen die sich daraus resultierenden „Stofftoleranzen“ in den Belagsfugen durch den Fliesenleger ausgeglichen werden.

Zu den Stofftoleranzen fügt sich die natürliche handwerkliche Toleranz hinzu. Diese beträgt innerhalb der einschlägigen Regelwerke 1 mm.

Somit gilt es folgende Leitsätze festzuhalten:

Unterschiedliche Fugenbreiten, welche sich aus der Qualität der Fliese ergeben, sind unvermeidbar. Unterschiedliche Fugenbreiten innerhalb eines Fliesenbelages, welche sich auf die natürliche handwerkliche Toleranz beziehen, sind hinnehmbar.

Für auf Ihre Bauvorhaben zugeschnittene Informationen und projektgetreue Beratung, kontaktieren Sie mich.

Kontaktieren Sie mich
Ron Achteresch
Ron Achteresch
Hallo!
Wie kann ich Ihnen behiflich sein?
WhatsApp Chat starten